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Allgemeine Geschäftsbedingungen  / AGB

Stand: 01.05,2023 (alle vorherigen AGB´s verlieren somit Ihre Gültigkeit)

Die nachfolgenden AGB gelten für alle, an Luftaufnahmen Daniel Reiter erteilten Aufträge, gleich ob in schriftlicher oder mündlicher Form.

„Luftbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Luftaufnahmen Daniel Reiter hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt worden sind oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, bewegte Bilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

  1. Luftaufnahmen Daniel Reiter steht das ausschließliche Urheberrecht an allen, im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
  2. Der Auftraggeber erhält an den erworbenen Luftaufnahmen das Repro- und Veröffentlichungsrecht und die Motive können frei für die Zwecke des Auftraggebers verwendet werden. Z.B. (Internet/Archivierung/ Vergrößerungen/ Chroniken / Festschriften usw.). Bildveränderungen der Originale nur nach vorheriger Absprache mit Luftaufnahmen Daniel Reiter.
  3. Beim Erwerb einer Luftaufnahme aus unserem Archiv erhält der Auftraggeber jeweils nur das einmalige Nutzungsrecht. Jede weitere Verwendung bedarf der Zustimmung von Luftaufnahmen Daniel Reiter und ist kostenpflichtig.
  4. Eine  Weitergabe  von Nutzungsrechten, bzw. der Verkauf der Luftaufnahmen (gleich in welcher Form) an Dritte ist nicht gestattet, bzw. Bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Luftaufnahmen Daniel Reiter.
  5. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamtbetrages.
  6. Bei Veröffentlichungen ist der Name „Luftaufnahmen Daniel Reiter“ zu benennen.
  7. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im bei Auftragsabschluss vereinbarten Format. Die Abgabe von Bildmaterial in anderem Format ist kostenpflichtig. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
  8. Luftaufnahmen Daniel Reiter wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Luftaufnahmen Daniel Reiter darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für Fotowettbewerbe oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht Luftaufnahmen Daniel Reiter von Rechten Dritter vollumfänglich frei.
  9. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
  10. Für die Herstellung der Luftaufnahmen wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird als Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Versand- und Verpackungskosten berechnet.
  11. Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Produkt Eigentum von Luftaufnahmen Daniel Reiter.
  12. Für den erteilten Auftrag (auch wenn dieser telefonisch erfolgt) erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt Ihre Bestellung als von uns angenommen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Auftrag innerhalb 14 Tagen schriftlich zu widerrufen, andernfalls sind die nachfolgenden Rücktrittskosten fällig.
  13. Bei Rücktritt vom erteilten Auftrag durch den Auftraggeber, der nicht durch das Verschulden von Luftaufnahmen Daniel Reiter ausgelöst ist, wird eine Rücktrittspauschale in Höhe von 20% des Auftragswertes fällig.
  14. Wird der Auftrag durch den Auftraggeber z.B. aufgrund nicht abgeschlossener Bauarbeiten verschoben,  so wird, sofern zwischen den Parteien keine Sonderregelung getroffen ist, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes fällig.
  15.  Liefertermine für Luftbilder sind nur dann verbindlich wenn sie ausdrücklich von Luftaufnahmen Daniel Reiter bestätigt worden sind. Die on Luftaufnahmen Daniel Reiter haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Luftaufnahmen Daniel Reiter haftet nicht für witterungsbedingte Auftragsverschiebungen, da die Luftaufnahmen nur bei bestem Wetter angefertigt werden können. Die Entscheidung über die geeigneten Wetterbedingungen obliegt allein der Luftaufnahmen Daniel Reiter.
  16. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Luftaufnahmen Daniel Reiter, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Luftaufnahmen Daniel Reiter als Gerichtsstand vereinbart.